Bedingungen

  1. Das Haus darf nur von den im Mietverhältnis eingeschlossenen Personen bewohnt werden. Kinder zahlen für volle Personen.

  2. Der Mieter ist für alles, was zum Haus gehört, darunter Inventar, Zubehör und Grundstück, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet alle Mängel und Schaden zu vergüten, die durch sein Verschulden entstehen.

  3. Reinigung
    Der Mieter ist zur Sauberhaltung des Gemieteten verpflichtet, und muss dieses am Ende der Mietzeit in aufgeräumtem und sauberem Stande hinterlassen.
    Der Mieter kann eventuell Endreinigung bei dem Vermieter bestellen. Der Preis ist 80 EUR. Die Reinigung kann Spätestens am Donnerstag vor Abreise bestellt werden.

  4. Strom wird nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis ist 0,30 Euro pro KWH

  5. Hund
    Ein Hund ist erlaubt, aber der Hund darf nicht im Haus allein gelassen werden, und darf wegen dem Tierleben nicht frei in der Natur umlaufen. Hundehäufchen müssen vom Grundstück entfernt werden.

 

  1. Zahlung
    Der Eingang einer Buchung wird von dem Vermieter durch die Zusendung eines Mietvertrages an den Mieter bestätigt. Der Mieter returniert den unterschriebenen Vertrag an den Vermieter.  Sonst anerkennt der Mieter die Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum bei Zahlung der 1. Rate.

    Die 1. Rate in Höhe von 25% des Mietpreises sowie eine Reiserücktrittsversicherung sind 14 Tage nach Vertragsabschluss zahlungsfällig.

    Der Restbetrag, die 2. Rate, ist 42 Tage vor Begin des Mietzeitraums fällig.

    Bei Buchung später als 42 Tage vor Begin des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss zu zahlen, jedoch nicht später als am Tag der Schlüsselübergabe. Werden die 2 Raten nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag annullieren.

 

  1. Stornierung
    Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums den Mietvertrag schriftlich stornieren. Die Stornierung gilt erst, wenn sie dem Vermieter schriftlich vorliegt.
    Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen, wobei folgende Forderungen ohne weitere Nachweise gestellt werden können: Bis zu 42 Tage vor Reiseantritt 10% des Gesamtmietpreises. Von 1 bis 41 Tagen vor Reiseantritt 80% des Gesamtmietpreises. Bei späterer Stornierung wird 100% des Gesamtpreises gefordert, auch wenn der Mieter nicht das Ferienhaus benutzt. Bei Stornierung wird die Versicherungsprämie nicht zurückerstattet. Bei Verkauf vom Ferienhaus kann der Vermieter alle zukünftigen Verträge stornieren.

  2. Rücktritt bei Krankheit
    Eine Rücktrittsversicherung für den Krankheitsfall ist stark zu empfehlen. Im Vertrag wird als Ausgangspunkt eine Rücktrittsversicherung hinzugefügt, und ist mit 3% der vollen Gesamtmiete extra zu bezahlen. Der Mieter kann jedoch selbst eine Versicherung eingehen, oder die angebotene Versicherung ablehnen. Die Versicherung tritt in Kraft bei Krankheit oder Unglücksfall einer der Reiseteilnehmer, wobei der Urlaub dadurch auch von den übrigen Teilnehmern nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird. Wenn der Rücktritt von der Versicherung gedeckt ist, wird die Gesamtmiete bzw. die Restmiete mit einem Abzug von 10% dem Mieter zurückgezahlt. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Ein ärztliches Attest mit Diagnose muss spätestens 1 Woche danach bei dem Vermieter vorliegen. Die Versicherung gilt nicht bei Schwangerschaft und deren Folgen, chronischen und epidemischen Krankheiten sowie Personen über 75 Jahre.

  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Verspätungen und Streiks, Ereignissen höherer Gewalt, Leistungsverminderung zufolge von klimatischen Einflüssen, wie Unpassierbarkeit von Wegen oder Wasserwegen, Straßenlärm und Bauarbeiten.